Gesetzbildung zu neuer Gentechnik
Diese Studie prüft aktuelle Gesetze sowie die Regulierung neuer Züchtungsverfahren. Sie analysiert reale Fälle, um Risiken, Rechtsgarantien und fehlende Richtlinien zu bewerten und wichtige Regulierungsgrundsätze für die Schweiz zu skizzieren.
Projektbeschreibung
Worum geht es in dem Forschungsprojekt?
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Analyse der Rechtslage rund um neue Züchtungsverfahren (NBT). Zusammen mit der ETH Zürich, der Universität Zürich und Agroscope werden verschiedene Fälle analysiert, mögliche Risiken bewertet und ihre Übereinstimmung mit aktuellen Gesetzen beurteilt. Ziel ist die Definition eines Rechtsrahmens, der dem verfassungsrechtlichen Schutz entspricht, während europäische und internationale Gesetze zu berücksichtigen sind. Ein wichtiges Ziel dieser Studie ist die Klarstellung des Handlungsspielraums, der Schweizer Gesetzgebern für die Regulierung von Gentechnik und NBT zur Verfügung steht, sowie die Bereitstellung eines Strategieplans für die Gesetzgebung.
Warum ist das Forschungsprojekt wichtig?
Ein Moratorium für genetisch veränderte Organismen (GVO) trat nach der Verabschiedung einer Volksinitiative 2005 in Kraft. Das Moratorium wurde seitdem mehrmals verlängert. Obwohl ein Gesetzestext zu Gentechnik seit 2003 in Kraft ist, sind GVO in der Schweiz verboten. Der Bundesrat wurde beauftragt, ein risikobasiertes Rahmenwerk für mit NBT gezüchtete Organismen festzulegen. Das aktuelle Projekt ist daher besonders relevant für politische Entscheidungsträger, Landwirtschaft, Juristen, Forscher, Anspruchsgruppen aus Industrie und die breitere Öffentlichkeit. Durch die Klarstellung von Gesetzeslücken und Empfehlung eines Rechtsrahmens wird die Studie eine Grundlage für fundierte Entscheidungen liefern.
Originaltitel
Precautionary principle revisited: A risk-based approach to craft a new regulatory framework for GMPs