NFP 84 startet mit 11 Forschungsvorhaben

NFP 84 startet mit 11 Forschungsvorhaben
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Bei der ersten Ausschreibung für das NFP 84 wurden 11 Projekte zu Biosicherheit, öffentlicher Akzeptanz und Gesetzeslücken rund um landwirtschaftliche Innovationen in der Schweiz ausgewählt. Die Arbeiten beginnen Mitte 2025.

Bei der ersten Ausschreibung im Rahmen des neuen NFP 84 gingen Gesuche von Forschenden der Schweizer Universitäten, Eidgenössischen Technischen Hochschulen und vom Kompetenzzentrum des Bundes für landwirtschaftliche Forschung (Agroscope) ein. Sie setzte sich aus drei interdisziplinären Modulen zusammen: biologische Machbarkeit (Modul 1), Ethik, Gesellschaft und Wirtschaft (Modul 2) und regulatorische Fragen (Modul 3).

Insgesamt wurden 17 Projektskizzen beim SNF eingereicht. 14 wurden eingeladen, ein Vollgesuch abzugeben. Nach einem strengen Auswahlverfahren genehmigte der Forschungsrat bis Ende 2024 11 Forschungsgesuche. Die meisten stammen aus den Fachbereichen Biowissenschaften, Wirtschaft und Recht oder stellen interdisziplinäre Kombinationen dieser Fachbereiche dar.

Die ausgewählten Forschungsgesuche präsentieren ein breites Spektrum an interdisziplinären Ansätzen. Die Forschungsvorhaben des Moduls 1 beispielsweise umfassen die Entwicklung Transgen-freier, krankheitsresistenter Äpfel und Weinreben, die den Schweizer Bedingungen angepasst sind, sowie dürre- und schädlingsresistenter Kartoffeln. Andere Initiativen erforschen, wie sich die positiven Wechselwirkungen zwischen Pflanzen und Mikroben nutzen lassen, um den Einsatz von Düngemitteln zu reduzieren. Weitere untersuchen das Genpotenzial von alten und seltenen Nutzpflanzen wie Buchweizen. Die Forschungsvorhaben in Modul 2 befassen sich mit der öffentlichen Wahrnehmung neuer Züchtungstechnologien, untersuchen die Verbraucherakzeptanz für innovative Nutzpflanzen in der Praxis und erforschen, wie gesellschaftliche Werte die Akzeptanz von landwirtschaftlichen Innovationen prägen. Die Forschungsvorhaben in Modul 3 behandeln Gesetzeslücken im Schweizer und internationalen Recht, bewerten Überschneidungen in Sortenschutzsystemen und empfehlen risikobasierte Regulierungen zur Förderung nachhaltiger Innovationen.

Die Forschungsphase der ausgewählten Forschungsvorhaben soll bis Mitte 2025 beginnen.